Elbinger Kirchenbücher

Einleitung


Bei der Familienforschung sind die Kirchenbücher mit Abstand die wichtigste Quelle für die Zeit vor der Einführung der Standesämter, die in Preußen am 1. Oktober 1874 eingerichtet wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es als Nachweis für Heirat, Geburt (Taufe) und Sterben (oder Beerdigung) nur die Kirchenbücher. Kirchliche Eintragungen, ohne besondere Pflicht dazu, gab es bereits in römischer Zeit, und im Mittelalter wurden in Klöstern  bereits Sterberegister der Mitglieder des Konvents aber auch die der Wohltäter geführt, - sicher vor allem, um an deren Todestag ein Gebet sprechen zu können. Aber auch Pfarrer machten bereits im 15. Jahrh. in ihren Gemeinden persönliche Aufzeichnungen über ihre Gemeindmitglieder.

Zweifellos förderte die Reformation das Kirchenbuchwesen. In den ersten evangelischen landeskirchlichen Verordnungen (so z. B. 1533 in Brandenburg-Kulmbach) wurde die Aufgabe der Registerführung für die Pfarrer festgelegt. So gab es 1563 bereits 130 Orte, in denen Bücher  regelmässig geführt wurden. Am Ende des Jahrhunderts waren es bereits 800.

Das Konzil von Trient (1545-1563) beschloss das Führen von Kirchenbüchern für die katholische Seite. Anfangs wurden dort nur Tauf- und Heiratsbücher geführt, ab 1614 auch Sterbebücher. Richtig durchgesetzt haben sich Kirchenbücher aber erst im 17. Jahrh.

Nun ist es mit dem Erhalt von Kirchenbüchern so eine Sache. Der Dreissigjährige Krieg brachte durch sinnloses Abbrennen ganzer Landstriche von marodierenden Horden unersetzliche Verluste. Zudem gingen viele Bücher durch unsachgemässe Lagerung, durch häufige Brände, aber auch durch Hochwasser und Kriegshandlungen verloren. Im 19. Jahrh. wurden deshalb oft von den Behörden Kirchenbuchabschriften verlangt, um beim Verlust der Originale nicht mit leeren Händen dazustehen.

Der letzte Hochmeister des Ordensstaates war Albrecht von Brandenburg-Ansbach, der auf politischen Reisen durch das Reich, in Franken bereits eine evangelische Predigt (von Osiander) hörte. Er traf sich sogar heimlich mit Luther, der ihn für das Evangelium gewann. Nach Ablauf des Waffenstillstandes im Anschluss an den Reiterkrieg (1525), musste Albrecht einen Teil Preußens aufgeben und die polnische Oberlehenshoheit anerkennen. Im Gegenzug erkannte sein Onkel, der polnische König Sigismund, seinen Neffen als erblichen Herzog von Preußen an und damit stillschweigend auch die Reformation. Da der Landesherr im Allgemeinen auch die Religion seiner Untergebenen bestimmte, waren alle Preußen praktisch damit "reformiert".

Auch die großen Elbinger Familien schlossen sich der neuen Bewegung an und es kam zu weiterer, wenn auch zögerlicher Verbreitung des evangelischen neuen Glaubens. Erst im Jahre 1558 erlangte Elbing das Recht zur freien Religionsausübung. So gab es in der folgenden Zeit, trotz polnischer Oberhoheit, im ganzen Elbinger Gebiet nur noch eine katholische Kirche: die St. Nikolaikirche. Aber selbst diese wurde zeitweise, teils unter schwedischer Obhut (1573-1617; 1626-1636; 1655-1660) wieder evangelisch.





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